Während das Kindergeld unverändert bleibt (204 € (1.+ 2. Kind), 210 € (3. Kind), 235 € ab dem 4. Kind), steigen die Unterhaltsbeträge für Kinder bis zum 18. Lebensjahr um ca. 15 € -20 €
monatlich. Für volljährige Kinder mit eigenem Haushalt steigt der Betrag von 735 € auf 830 € monatlich.
Erstmals seit 2015 wurden die sog. Selbstbehalte angehoben, die dem Unterhaltspflichtigen für seine eigenen Lebenshaltungskosten verbleiben müssen. Bei erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen
steigt er von bislang 1.080 € auf 1.160 €, ausgehend von einer mtl. Warmmiete von 430 €.
Die Tabelle gilt in ganz Deutschland in Verbindung mit den Unterhaltsleitlinien des jeweiligen Oberlandesgerichts des Bezirks, in dem die Kinder leben.