Nicht jedes letztmalige Nichtbestehen einer Prüfung bedeutet das Ende ohne Abschluss. Oftmals werden bei Prüfungen formelle Regeln nicht beachtet. So kann bereits die Prüfungskommission fehlerhaft zusammengesetzt sein oder aus befangenen Prüfern bestehen.
Auch kann es vorkommen, dass der Prüfungsablauf unvorhergesehen gestört wird durch Lärm oder sonstige störende Ereignisse. Im Übrigen darf nur ein bestimmter und feststehender Prüfungsstoff abgefragt werden. Die neueren Prüfungsverfahren mit multiple-choice oder bonus-malus sind generell bereits recht fehleranfällig.
Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine schriftliche, mündliche oder praktische Prüfung handelt bzw. ob es sich um eine schulische Prüfung, eine Hochschulprüfung (einschließlich Promotion und Habilitation), eine Lehrgangsprüfung, eine Staats- oder eine Laufbahnprüfung handelt.
Fragen bzw. Unstimmigkeiten kann es bei allen Stufen des Prüfungsverfahrens geben, d.h. bereits bei der Meldung zur Prüfung, bei der Zulassung zur Prüfung, bei der Leistungsermittlung, der Leistungsbewertung, bei der Stellung von Härtefallanträgen sowie bei der Anfechtung von Prüfungen.
Sofern Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es während einer Prüfung zu Regelverstößen gekommen ist, kann die Prüfung angefochten werden. Entstehen Ihnen durch Fehler der Prüfungsbehörde zeitliche Verzögerungen bei der Ausbildung oder des beruflichen Werdeganges, so können Ihnen ggf. erhebliche Schadensersatzansprüche zustehen.
Haben Sie daher Zweifel am Ablauf bzw. am Ergebnis Ihrer Prüfung, so sprechen Sie mich möglichst schnell an, da die meisten rechtlichen Schritte unverzüglich erhoben werden müssen.