Rechtsanwältin Monika Waldenmaier in Rheinbach - Fachanwältin für Familienrecht & Arbeitsrecht

Scheidung

Bereits zu Beginn dieses Abschnitts möchte ich darauf hinweisen, dass durchaus Vorsicht vor Anpreisungen vor allem in Internet geboten ist, eine Ehescheidung per Internet könne schneller und kostengünstiger ablaufen als auf herkömmlichem Wege.

Wenngleich ich selbst den persönlichen Kontakt zum Mandanten bevorzuge, kann ein Mandat natürlich auch ausschließlich via Telefon, Internet oder Post geführt werden.

Sind seit der Trennung dann etwa 12 Monate vergangen, kann das Scheidungsverfahren auf den Weg gebracht werden. Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch benötige ich von Ihnen eine Kopie der Heirats-, ggf. Geburtsurkunde(n), um den Scheidungsantrag fertigen zu können.

Bei jeder einverständlichen Scheidung, wenn also die Eheleute einvernehmlich auseinander gehen und sich über sämtliche Scheidungsfolgen, insbesondere den Ehegatten- und Kindesunterhalt, das Sorge- und Umgangsrecht und die Vermögensauseinandersetzung, einig sind, können dadurch Kosten gespart werden, dass man sich darauf verständigt, dass nur einer von beiden mich beauftragt. Dies bedeutet, dass ich den Ehegatten vertrete, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehegatte benötigt dann keinen eigenen Anwalt im Scheidungsverfahren, jedenfalls dann nicht, wenn er lediglich der Scheidung zustimmen und keine eigenen Anträge stellen möchte. Es bleibt den Eheleuten überlassen, ob sie eine interne Absprache darüber treffen, sich die Kosten für „den einen Anwalt“ dann ggf. zu teilen.

Wichtig ist dabei aber stets, dass ich als beauftragte Rechtsanwältin allein und ausschließlich die Interessenvertreterin meines Auftraggebers bin und daher nicht dem anderen Ehegatten beratend zur Seite stehe bzw. stehen darf.