Bereits zu Beginn dieses Abschnitts möchte ich darauf hinweisen, dass durchaus Vorsicht vor Anpreisungen vor allem in Internet geboten ist, eine Ehescheidung per Internet könne schneller und kostengünstiger ablaufen als auf herkömmlichem Wege.
Zunächst kommt eine online-Scheidung ohnehin nur für sog. einverständliche Ehescheidungen in Betracht, wenn also die Eheleute einvernehmlich auseinander gehen und sich über sämtliche Scheidungsfolgen, insbesondere den Ehegatten- und Kindesunterhalt, das Sorge- und Umgangsrecht und die Vermögensauseinandersetzung, einig sind. Sind seit der Trennung dann mindestens 10 Monate vergangen, so kann das Scheidungsverfahren veranlasst werden.
Sind die Voraussetzungen einer einverständlichen Scheidung erfüllt, muss jeder Mandant für sich entscheiden, ob er den persönlichen Kontakt zu einem Rechtsanwalt suchen möchte oder den Kontakt durch Datenaustausch via Internet bevorzugt.
Eine nennenswerte Kostenersparnis, mit Ausnahme der Fahrtkosten zum Anwalt, ist allerdings bei einer online-Scheidung nicht möglich. Denn bei jeder einverständlichen Scheidung, ob via Internet oder auf herkömmlichem Wege, können die Eheleute dadurch Kosten sparen, dass sie sich auf einen Anwalt verständigen. Somit beauftragt nur einer der Eheleute, nämlich zwingend der Scheidungsantragsteller, einen Anwalt, während der andere Ehegatte im Verfahren ohne eigenen Anwalt auftreten kann. Jedenfalls dann, wenn letzterer lediglich der Scheidung zustimmen und keine eigenen Anträge stellen möchte. Es bleibt den Eheleuten überlassen, ob sie eine interne Absprache darüber treffen, sich die Kosten für den einen Anwalt dann ggf. zu teilen.
Sehen Sie persönlich allerdings keinen Bedarf oder sich aus Zeitgründen nicht in der Lage für ein Beratungsgespräch in meinen Kanzleiräumen, so führe ich für Sie auf Wunsch das Scheidungsverfahren auch per Internet durch.
Wir kommunizieren dann auf für Sie ganz bequeme Weise rund um die Uhr über E-Mail, telefonisch und per Post. Sollten Sie aber zu einem späteren Zeitpunkt doch noch ein persönliches Zusammentreffen mit mir wünschen, hätte dies keine zusätzlichen Kosten für Sie zur Folge.
Für eine Internet-Scheidung ist zunächst erforderlich, dass Sie mich mit der Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens mittels des untenstehenden Formulars beauftragen. Dieses enthält alle Angaben, die ich für das Ingangsetzen des Scheidungsverfahrens benötige.
Füllen Sie in diesem Falle das Formular sorgfältig und vollständig aus und drucken es anschließend aus. Dann senden Sie es bitte per Post oder Telefax an mich zurück. Die benötigten Unterlagen wie Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder fügen Sie ausschließlich in Kopie bei. Die unbedingt erforderliche Vollmacht erbitte ich allerdings im Original von Ihnen auf dem Postwege zurück.
Sobald mir das Antragsformular, die Heirats-, ggf. Geburtsurkunde(n) sowie die Vollmacht vorliegen, werde ich den Scheidungsantrag erstellen.