Ein Aufhebungsvertrag hebt den Arbeitsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen tatsächlich auf, beendet mithin selbst das Arbeitsverhältnis. Dagegen regelt ein Abwicklungsvertrag nur die Folgen eines bereits anderweitig beendeten Arbeitsverhältnisses.
Vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages muss sich der Arbeitnehmer über die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld bewusst sein, denn sehr häufig tritt eine Sperrzeit beim Bezug des Arbeitslosengeldes ein. Dies ist natürlich dann zu vernachlässigen, wenn der Arbeitnehmer bereits eine anderweitige sich anschließende Anstellungsmöglichkeit in Aussicht hat. Oder der Arbeitgeber bereit ist, den finanziellen Nachteil einer Sperrzeit durch eine Abfindung zu kompensieren.