Ich berate Arbeitnehmer und Arbeitgeber und vermeide damit bewusst eine Konzentration auf das eine oder andere Lager. Denn die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren, bedeutet auch, die Motivation des Verhandlungspartners zu verstehen, was ein ungemein wichtiger Vorteil bei Verhandlungen darstellt.
Ausgewählte Schwerpunkte meiner arbeitsrechtlichen Tätigkeit sind:
- Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor und nach Ausspruch einer Kündigung;
- Vertretung beider Seiten in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten;
- Entwurf, Verhandlung und Abschluss von Vergleichen, Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen;
- Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Urlaub, Zeugnisse, Abmahnungen und Teilzeitarbeit;
- Gestaltung von Arbeitsverträgen;