Als Fachanwältin Arbeitsrecht Rheinbach begleite ich Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Von der ersten Unsicherheit vor bzw. nach einer Kündigung bis hin zur maßgeschneiderten Gestaltung von arbeitsrechtlichen Verträgen stehe ich Ihnen mit fundierter Expertise, Empathie und einem klaren Blick auf Ihre wirtschaftlichen Ziele zur Seite. Zudem beantworte ich Ihre Fragen bei Unklarheiten zu Urlaub, Zeugnissen, Abmahnungen, Befristungen, Teilzeitarbeit, Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) oder der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat.
Ich berate Arbeitnehmer und Arbeitgeber und vermeide damit bewusst eine Konzentration auf das eine oder andere Lager. Denn die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren, bedeutet auch, die Motivation des Verhandlungspartners zu verstehen, was ein ungemein wichtiger Vorteil bei Verhandlungen darstellt.
Kurzfristige Hilfe benötigt?
Vereinbaren Sie jetzt Ihre Erstberatung telefonisch unter 0 (2226) 91123-0, per E‑Mail oder direkt über das Kontaktformular.
Ich biete eine kostenlose telefonische Erstberatung/Einschätzung Ihrer Rechte in der Regel binnen 24 Stunden nach Kontaktaufnahme an.
Kündigung & Kündigungsschutzklage – Fachanwältin Arbeitsrecht Rheinbach
Eine Kündigung bedeutet nicht das Ende Ihrer Möglichkeiten. Denn innerhalb von drei Wochen nach Zugang können Sie eine Kündigungsschutzklage erheben. Ich prüfe die Wirksamkeit Ihrer Kündigung, bespreche taktische Optionen und wahre alle Fristen, damit Ihre Ansprüche erhalten bleiben.
Meine Leistungen:
- Prüfung der formellen & materiellen Wirksamkeit der Kündigung
- Einleitung und Führung der Kündigungsschutzklage
- Verhandlungen über Weiterbeschäftigung oder Abfindung
- Strategische Beratung vor und nach Gütetermin
Tipp: Je früher Sie handeln, desto größer Ihre Verhandlungsspielräume.
Abfindung verhandeln – faire Lösungen sichern
Eine hohe Abfindung ist kein Zufallsprodukt, sondern Verhandlungssache. Mit juristischen Argumenten und strategischem Geschick steuere ich den Prozess, um Ihre wirtschaftlichen Interessen bestmöglich durchzusetzen.
- Analyse Ihrer Ausgangslage: Chancen einer Klage, Sozialdaten, Betriebsratsprotokolle.
- Entwicklung eines Verhandlungspfads: außergerichtlich und vor Gericht – immer kosten‑/risikobewusst.
- Steuerliche Gestaltung: Hinweise zur optimalen Auszahlung (Fünftelregelung, Fälligkeitszeitpunkt).
- Zielgerichtete Kommunikation: Ich verhandle auf Augenhöhe mit Personalabteilungen und Konzernanwälten.
Das Ergebnis: Eine signifikant höhere Abfindungssumme und ein sauber gestaltetes Zeugnis, das Ihren Karriereweg nicht blockiert.
Arbeitsvertrag prüfen & gestalten
Ein korrekt formulierter Arbeitsvertrag verhindert spätere Streitigkeiten. Ich optimiere bestehende Verträge oder entwerfe maßgeschneiderte Vereinbarungen, die Ihre Interessen absichern.
Leistungspaket
- Ich überprüfe Klauseln zu Probezeit, Befristung, Wettbewerb & Verschwiegenheit,
- entwickle maßgeschneiderte Verträge für Arbeitgeber,
- kläre Arbeitnehmer über Rechte & Pflichten auf.
Weitere Informationen zum Kündigungsschutzgesetz finden Sie direkt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Ablauf unserer Zusammenarbeit
- Kontaktaufnahme – Telefon, E‑Mail oder Online‑Formular
- Erstberatung – Einschätzung der Rechtslage & Kosten
- Strategie – Individueller Maßnahmenplan
- Umsetzung – Vertretung vor Gericht oder außergerichtlich
- Abschluss & Nachbetreuung – Ergebnisbesprechung, weitere Präventionstipps
Ihre Vorteile mit Fachanwältin Waldenmaier
- Spezialisierung: Zertifizierte Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Über 20 Jahre Erfahrung: gegründet 2002, hunderte erfolgreiche Verfahren
- Regionale Nähe: persönliche Betreuung in Rheinbach & Umgebung
- Kostenklarheit: transparente Gebühren vor Mandatsübernahme
- Ganzheitlicher Blick: enger Austausch mit Familien- & Steuerrechtlern
Regionale Beratung – schnell erreichbar
Ich vertrete Mandanten aus Rheinbach, Meckenheim, Swisttal, Alfter, Euskirchen, Bad Neuenahr‑Ahrweiler und der gesamten Region Bonn. Dank moderner Videoberatung ist schnelle Hilfe auch bundesweit möglich.
FAQ – Häufige Fragen zum Arbeitsrecht in Rheinbach
Wie viel kostet ein Fachanwalt für Arbeitsrecht?
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert. Für eine reine Erstberatung fallen für Verbraucher maximal 190 € zzgl. Auslagen und MwSt. an. Bei gerichtlicher Vertretung steigt die Gebühr mit dem Streitwert, beginnt aber meist ab ca. 300 € pro Instanz.
Ist ein Fachanwalt teurer als ein Rechtsanwalt?
Die RVG‐Gebührentabellen gelten für alle Anwälte gleichermaßen. Ein Fachanwalt darf also nicht pauschal höhere Gebühren verlangen. Allerdings kalkulieren spezialisierte Kanzleien bei Honorarvereinbarungen (Stunden‐ oder Pauschalhonorar) häufig etwas höhere Sätze, da sie besondere Expertise bieten.
Wann sollte man einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten?
Sofort nach Erhalt einer Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrags‐Angebots – spätestens jedoch innerhalb der 3‑Wochen‑Frist für die Kündigungsschutzklage. Auch vor Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags kann sich eine präventive Prüfung lohnen.
Wer trägt die Anwaltskosten im Arbeitsrecht?
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang. Gerichtskosten zahlt grundsätzlich die unterliegende Partei. Häufig werden Kosten im Vergleich geregelt oder von einer Rechtschutzversicherung übernommen.
Wie teuer ist ein Anwalt ohne Rechtsschutzversicherung?
Ohne Versicherung zahlen Mandanten die eigenen Gebühren nach RVG bzw. Honorarvereinbarung selbst. Bei einem Streitwert von z. B. 5.000 € beläuft sich eine außergerichtliche Vertretung i. d. R. auf ca. 500–600 € netto; bei gerichtlicher Auseinandersetzung kommen pro Instanz weitere 400–700 € hinzu.
Wie viel kostet eine Kündigungsschutzklage?
Der Streitwert entspricht regelmäßig drei Bruttomonatsgehältern. Bei 3.000 € Monatslohn ergibt sich ein Streitwert von 9.000 €. Daraus resultieren etwa 1.000–1.200 € Anwaltsgebühren pro Partei plus knapp 500 € Gerichtskosten (die der Unterliegende trägt).
Kann man ohne Anwalt vors Arbeitsgericht gehen?
Ja, in der ersten Instanz besteht kein Anwaltszwang. Allerdings erhöht anwaltliche Vertretung die Erfolgschancen und entlastet Sie, da Fristen, Formalien und Taktik eingehalten werden müssen. Ab der zweiten Instanz (Landesarbeitsgericht) ist anwaltliche Vertretung oder Gewerkschaftsbeistand Pflicht.
Wie lange nach einer Kündigung sollte man zum Anwalt?
Spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung, da sonst keine Kündigungsschutzklage mehr möglich ist. Je früher Sie Beratung einholen, desto größer ist der Verhandlungsspielraum.