Rechtsanwältin Monika Waldenmaier in Rheinbach - Fachanwältin für Familienrecht & Arbeitsrecht

Kündigung

Was tun nach einer Kündigung?

Sich der geltenden Rechtslage bewusst zu sein und schnell zu reagieren, ist in diesem Stadium unentbehrlich. Denn ohne eine schnelle Reaktion auf die Kündigung, die laut Gesetz innerhalb von drei Wochen nach deren Zugang erfolgen muss, ist die Kündigung wirksam.

Wenn demnach die Kündigung nicht akzeptiert werden soll, muss der Arbeitnehmer schnellstmöglich entscheiden, ob er hiergegen vorgehen will. Grundsätzlich kann sich jeder Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren und zwar außergerichtlich durch Aufnahme von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder gerichtlich durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht.

Eine solche Klage zielt stets auf Feststellung der Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung. Erst im Laufe des Gerichtsverfahrens wird in den meisten Fällen eine Vereinbarung zwischen den Parteien in Form eines gerichtlichen Vergleichs – oft mit Zahlung einer Abfindung – geschlossen.

Um nach dem Kündigungsschutzgesetz vorgehen zu können, muss der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sein und der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen.

Für die Kündigung muss der Arbeitgeber einen bestimmten Kündigungsgrund vorweisen können. Man unterscheidet hier zwischen der verhaltensbedingten, der personenbedingten und der betriebsbedingten Kündigung.

Ob es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, entscheiden Sie. Abhängig von der Rechtslage werde ich in jedem Stadium des Verfahrens versuchen, eine auf Ihre Bedürfnisse und die Prozesslage zugeschnittene Lösung zu erreichen, die alle sonstigen Streitpunkte (Abfindung, ArbeitszeugnisUrlaubsabgeltung, Freistellung, etc.) einbezieht.

Für eine erste Beratung nach Erhalt einer Kündigung benötige ich:

  • das Kündigungsschreiben,
  • den aktuellen Arbeitsvertrag,
  • die letzten drei Gehaltsabrechnungen,
  • Kopien evtl. erteilter Abmahnungen,
  • Angaben über die Anzahl der Beschäftigten im Betrieb
  • Informationen über einen etwa vorhandenen Betriebsrat