Rechtsanwältin Monika Waldenmaier in Rheinbach - Fachanwältin für Familienrecht & Arbeitsrecht

Leistungsbewertungen

Wie wichtig Noten sind, zeigt sich bereits in der Grundschule beim Übergang in weiterführende Schulen. Am Ende der Schullaufbahn ist die Abschlussnote mitentscheidend für den Zugang zur gewünschten Berufsausbildung oder zum Studium. Verständlich, dass immer mehr Benotungen kritisch betrachtet und angefochten werden. Die Anlässe sind vielfältig: eine unklare Aufgabenstellung, ein vom Unterrichtsstoff abweichendes Thema, eine unter Mitschülern vorab kursierende Lösungsskizze, eine ungerechte Benotung, Lärm im Klassenraum usw. Aber welche Rechtsmittel stehen gegen Prüfungen, schlechte Benotungen, Zeugnisse oder die Nichtversetzung zur Verfügung?

Einzelne Unterrichtsleistungen (Noten für Kassenarbeiten, Referate usw.) und auch Einzelnoten auf Zeugnissen können in der Regel nur mit formlosen Rechtsbehelfen angegriffen werden, über die der Schulleiter bzw. die Schulbehörde entscheidet. Die Beschwerde gegen eine oder mehrere Einzelnoten ist eine Fachaufsichtsbeschwerde, die an den Schulleiter zu richten ist, der für die Einhaltung einer korrekten Notengebung an seiner Schule zuständig ist. Ziel ist es, dass der Schulleiter die beanstandete Notengebung aufhebt oder abändert. Jedenfalls muss er sich sachlich mit dem Inhalt der Beschwerde auseinandersetzen. Entscheidet er falsch oder gar nicht, kann hiergegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Schulaufsichtsbehörde eingelegt werden.

Die Bewertung einer Abschlussprüfung (Abiturprüfungen, Prüfungen zur Mittleren Reife), die Versetzungsentscheidung und die Entscheidung über die Entlassung aus der Schule sind Verwaltungsakte, die mit Widerspruch und Klage angefochten werden können. Bei Zeugnissen ist regelmäßig nicht das Zeugnis als solches, sondern die darin   enthaltene Entscheidung über die Versetzung oder das Bestehen der Prüfung gerichtlich überprüfbar.

Durch die Anfechtung der Prüfungsentscheidung kommt es zu einer Überprüfung der der Einzelnoten, die der Entscheidung der Schule zugrunde liegen.

Meist kann erst nach Akteneinsicht eingeschätzt werden, ob Verfahrensfehler oder Bewertungsfehler vorliegen. Im Schulprüfungsrecht ist in aller Regel Eile geboten. Parallel zu Widerspruchs- und Klageverfahren sollte daher einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden. Weiterhin ist in manchen Fällen eine Verfahrensrüge zu erheben, der Rücktritt zu erklären oder eine Überdenkensentscheidung einzufordern.