Rechtsanwältin Monika Waldenmaier in Rheinbach - Fachanwältin für Familienrecht & Arbeitsrecht

Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet

Bilder dürften grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten in einem öffentlichen Raum verbreitet werden (§ 22 KunstUrhG). Hierzu zählt auch das Einstellen von Fotos auf einer Internetseite, das Veröffentlichen in Printmedien, Suchmaschinen, sozialen Netzwerken u.ä. Ist der Abgebildete noch minderjährig, müssen zusätzlich noch seine gesetzlichen Vertreter einwilligen, im Regelfall die sorgeberechtigten Eltern. Ist dies aber … Weiterlesen

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