Rechtsanwältin Monika Waldenmaier in Rheinbach - Fachanwältin für Familienrecht & Arbeitsrecht

Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet

Bilder dürften grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten in einem öffentlichen Raum verbreitet werden (§ 22 KunstUrhG). Hierzu zählt auch das Einstellen von Fotos auf einer Internetseite, das Veröffentlichen in Printmedien, Suchmaschinen, sozialen Netzwerken u.ä. Ist der Abgebildete noch minderjährig, müssen zusätzlich noch seine gesetzlichen Vertreter einwilligen, im Regelfall die sorgeberechtigten Eltern. Ist dies aber … Weiterlesen

Kindeswohlgefährdung durch Smartphones und Internetzugang

Nachdem das Amtsgericht Bad Hersfeld entschieden hatte, dass ein achtjähriges Mädchen kein Smartphone haben und das Internet überhaupt nur nach vorheriger Absprache mit der Mutter nutzen dürfe, hat das OLG Frankfurt a.M. diese Entscheidung nach eingelegter Beschwerde der Familie aufgehoben. Smartphones seien bei richtiger Erziehung prinzipiell nicht gefährlich.

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