Rechtsanwältin Monika Waldenmaier in Rheinbach - Fachanwältin für Familienrecht & Arbeitsrecht

Teilzeitarbeit

In Teilzeit arbeitet ein Arbeitnehmer dann, wenn er laut seinem Arbeitsvertrag regelmäßig weniger Stunden als ein in Vollzeit beschäftigter Arbeitnehmer arbeiten muss.

Arbeitsrechtliche Nachteile hat ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer indes nicht zu befürchten, da er sich auf den Grundsatz der Gleichbehandlung berufen kann.

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) hat jeder Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Teilzeitarbeit. Will er umgekehrt wieder zur Vollbeschäftigung zurückkehren, ist ihm auch dieser Weg geebnet, weil der Arbeitgeber eine freie Vollzeitstelle bevorzugt mit einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer besetzen muss.