Rechtsanwältin Monika Waldenmaier in Rheinbach - Fachanwältin für Familienrecht & Arbeitsrecht

Neuerungen im Arbeitsrecht 2025

Ab dem 01.01.2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 € auf 12,82 €/Std.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für Ausbildungsverhältnisse. Arbeitgeber, die keinem Tarifvertrag unterliegen, sind verpflichtet, ihren Auszubildenden einen Mindestlohn zu zahlen. Dieser beträgt bei Ausbildungsbeginn in 2025 im ersten Lehrjahr monatlich mindestens 649,00 € (805,00 € bzw. 921,00 € im 2. bzw. 3. Lehrjahr).

Die Verdienstgrenze für Minijobber steigt 2025 von monatlich bislang 538,00 € auf 556,00 €.

Arbeitszeugnisse müssen nicht mehr länger schriftlich, sondern dürfen ab sofort auch in elektronischer Form erteilt werden, wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist (§ 109 Abs. 3 GewO). Elektronische Form bedeutet, dass der Arbeitgeber das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen muss.

Weitere spürbare Entlastungen im Rahmen des Bürokratieabbaus finden sich z.B. bei der Beantragung von Elternzeit.