Rechtsanwältin Monika Waldenmaier in Rheinbach - Fachanwältin für Familienrecht & Arbeitsrecht

Neue Düsseldorfer Tabelle 2025

Ab dem 01.01.2025 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Nach den ordentlichen Erhöhungen in den letzten beiden Jahren können sich Unterhaltsberechtigte in 2025 nur auf eine geringfügige Erhöhung der Bedarfssätze freuen.

Besteht ein sog. dynamischer Titel über zu zahlenden Kindesunterhalt (in Form einer gerichtlichen Entscheidung oder einer Jugendamts-Urkunde), so hat der zur Unterhaltzahlung Verpflichtete den monatlichen Betrag automatisch anzupassen. Zur Vermeidung von Rückständen sollte der kinderbetreuende Elternteil den Unterhaltspflichtigen möglichst umgehend zur Anpassung schriftlich oder in Textform auffordern.

Die Bedarfssätze studierender Kinder werden anders als noch im Vorjahr erhöht: Hier liegt der Bedarfssatz nunmehr bei 990 € (zuvor 930 €), wovon 440 € (zuvor 410 €) auf die Warmmiete entfallen.

Die Selbstbehalte wurden gegenüber denen aus dem Jahr 2024 nicht erhöht.

Die genauen Zahlbeträge finden sich auf der letzten Seite der vom OLG Düsseldorf veröffentlichten Ausführungen. Bei diesen Beträgen ist bereits das Kindergeld angerechnet (50 % bei minderjährigen, 100 % bei volljährigen Kindern):

Anrechnung von Kindergeld beim Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2025

Die neue Düsseldorfer Tabelle für 2025 finden Sie unter „Praxishilfen“.