WALDENMAIER

RECHTSANWÄLTIN


FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT

  • Startseite
  • Aktuelles
  • Philosophie
    • Philosophie
    • Rechtsanwältin Monika Waldenmaier
    • Kooperationspartner
  • Familienrecht
    • Trennung
    • Scheidung
    • Vermögensauseinandersetzung
    • Unterhalt
    • Sorgerecht
    • Umgangsrecht
    • Vaterschaft
  • Arbeitsrecht
  • Praxishilfen
  • Kontakt

9. Januar 2020 von Monika Waldenmaier

Neue Düsseldorfer Tabelle 2020

Während das Kindergeld unverändert bleibt (204 € (1.+ 2. Kind), 210 € (3. Kind), 235 € ab dem 4. Kind), steigen die Unterhaltsbeträge für Kinder bis zum 18. Lebensjahr um ca. 15 € -20 €
monatlich. Für volljährige Kinder mit eigenem Haushalt steigt der Betrag von 735 € auf 830 € monatlich.

Erstmals seit 2015 wurden die sog. Selbstbehalte angehoben, die dem Unterhaltspflichtigen für seine eigenen Lebenshaltungskosten verbleiben müssen. Bei erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen
steigt er von bislang 1.080 € auf 1.160 €, ausgehend von einer mtl. Warmmiete von 430 €.

Die Tabelle gilt in ganz Deutschland in Verbindung mit den Unterhaltsleitlinien des jeweiligen Oberlandesgerichts des Bezirks, in dem die Kinder leben.

Kategorie: Allgemein, Unterhalt Stichworte: 2020, Düsseldorfer Tabelle, Düsseldorfer Tabelle 2020, Kindesunterhalt, Unterhalt, Unterhalt 2020, Unterhaltspflichtig

29. September 2018 von Monika Waldenmaier

Kein Anspruch auf Unterhalt für eine Zweitausbildung

Das OLG Hamm hat jüngst entschieden, dass Eltern grundsätzlich nicht verpflichtet sind, ihrem Kind eine weitere Berufsausbildung zu finanzieren, wenn sie ihm bereits eine erste Ausbildung finanziert haben, die seinen Begabungen und Neigungen entsprochen hat. Selbst dann nicht, wenn es in dem erlernten Beruf nach Abschluss der Ausbildung keine Arbeitsstelle findet. [Weiterlesen…]

Kategorie: Aktuelle Urteile im Familienrecht, Unterhalt Stichworte: Ausbildung, Zweitausbildung

11. Juli 2017 von Monika Waldenmaier

Neuregelung beim Unterhaltsvorschuss rückwirkend zum 1. Juli 2017

Auch wenn das Gesetz noch nicht ausgefertigt wurde, gilt als sicher, dass die Neuerungen rückwirkend zum 01.07.2017 in Kraft treten werden.
Kinder, die von dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können nunmehr ohne zeitliche Begrenzung auf die bisherige maximale Bezugsdauer von 72 Monaten Unterhaltsvorschuss erhalten. [Weiterlesen…]

Kategorie: Unterhalt

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • Nächste Seite »
startseite_rathaus

Rechtsanwaltskanzlei
Monika Waldenmaier
Fachanwältin für Familienrecht
Schweigelstraße 2
53359 Rheinbach

Telefon: +49 (2226) 91123-0
Telefax: +49 (2226) 91123-29
E-Mail: mail@waldenmaier-kanzlei.de

Neueste Beiträge

  • Neue Düsseldorfer Tabelle 2020
  • Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet
  • Kindeswohlgefährdung durch Smartphones und Internetzugang
  • Kein Anspruch auf Unterhalt für eine Zweitausbildung
  • Neuregelung beim Unterhaltsvorschuss rückwirkend zum 1. Juli 2017

Rechtsanwaltskanzlei
Monika Waldenmaier
Fachanwältin für Familienrecht

Meckenheim - Rheinbach - Alfter - Euskirchen

Telefon: +49 (2226) 91123-0
E-Mail: mail@waldenmaier-kanzlei.de

Häufig gesucht

2020 Abitur Alfter Anwalt Ausbildung Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle 2020 Ehevertrag Eltern Euskirchen Fachanwalt Familiengericht Familienrecht Fotos Impfung Internet Kindesunterhalt Meckenheim rechtsanwältin Rheinbach scheidung Schutzimpfung Smartphone Unterhalt Unterhalt 2020 Unterhaltspflichtig Unterhaltsverpflichtung Waldenmaier Zweitausbildung
  • Datenschutzhinweise
  • Impressum

© 2022 - Rechtsanwaltskanzlei Monika Waldenmaier

Mitglied im AnwaltVerein