Im Rahmen meiner Berufsauffassung verstehe ich meine Tätigkeit als Anwältin in erster Linie als Dienstleistung, sodass Ihre Interessen und Ziele im Mittelpunkt meiner Betrachtung stehen. Vorrangiges Ziel ist für mich, den größtmöglichen Erfolg für Sie zu erzielen und Sie dabei bestmöglich zu betreuen und zu vertreten.
Voraussetzung hierzu ist ein Austausch von Vertrauen und Kompetenz.
Gerade im Bereich des Familienrechts gilt es nicht nur, ein rechtliches Problem zu lösen, sondern darüber hinaus in solch wichtigen Angelegenheiten wie Trennung/Scheidung eine dauerhafte und umfassende Begleitung zu gewähren, da es schließlich um Ihren weiteren Lebensweg nach einer besonderen, teilweise existenzbedrohenden Krisensituation geht.
Da naturgemäß in der Mehrheit der familienrechtlichen Auseinandersetzungen eine große persönliche Betroffenheit besteht, werde ich mit größtmöglichem Verständnis für Ihre Sorgen, Ängste und Wünsche gleichwohl nicht ohne die gebotene sachliche Distanz agieren.
Zunächst versuche ich stets, bereits vorhandene oder sich abzeichnende Probleme ohne Inanspruchnahme des Gerichts zu lösen. Dies ist meist der schnellere, effektivere und kostengünstigere Weg, zum Ziel zu gelangen.
Sollte sich aber ein Prozess als unvermeidbar zeigen, werde ich Ihre Rechte zielstrebig und entschlossen durchsetzen.
In jedem Stadium meiner Beauftragung prüfe ich die Erfolgsaussichten der sich bietenden Möglichkeiten, so dass Sie in der Lage sind, unter Abwägung der Risiken und Kostenfolgen Ihre Entscheidungen zu treffen.
Auch noch während eines laufenden Rechtsstreits können sich durchaus Chancen bieten, den Streit mittels eines Kompromisses und im Interesse aller Beteiligten beizulegen.
Dies gebietet sich vor allem in familien- und erbrechtlichen Prozessen, in denen es erfahrungsgemäß nicht nur um finanzielle Ansprüche geht, sondern auch Kinder und Familien betroffen sind.