Ab Januar 2023 wird sich neben dem Kindergeld (250 statt 219 €) auch der Kindesunterhalt erhöhen.
So wird der sog. Mindestunterhalt um monatlich 40 € – 55 € ansteigen.
Ein studierendes Kind mit eigenem Haushalt wird künftig 930 € monatlich (statt 860 €) verlangen können. Darin sind 410 € Warmmiete enthalten.
Auch die Selbstbehalte werden erhöht. So müssen dem erwerbstätigen Unterhaltsschuldner künftig 1.370 € (statt bisher 1.160 €) verbleiben.
Die neue Düsseldorfer Tabelle für 2023 finden Sie auf der Unterseite „Praxishilfen“.