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27. Dezember 2022 von Monika Waldenmaier

Neue Düsseldorfer Tabelle 2023

Ab Januar 2023 wird sich neben dem Kindergeld (250 statt 219 €) auch der Kindesunterhalt erhöhen.
So wird der sog. Mindestunterhalt um monatlich 40 € – 55 € ansteigen.

Ein studierendes Kind mit eigenem Haushalt wird künftig 930 € monatlich (statt 860 €) verlangen können. Darin sind 410 € Warmmiete enthalten.

Auch die Selbstbehalte werden erhöht. So müssen dem erwerbstätigen Unterhaltsschuldner künftig 1.370 € (statt bisher 1.160 €) verbleiben.

Die neue Düsseldorfer Tabelle für 2023 finden Sie auf der Unterseite „Praxishilfen“.

Kategorie: Allgemein Stichworte: Düsseldorfer Tabelle, Familienrecht, Kindesunterhalt

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