Ab Januar 2024 erhöhen sich die Unterhaltsbeträge in allen Altersstufen um knapp 10 % gegenüber 2023.
Besteht ein sog. dynamischer Titel über zu zahlenden Kindesunterhalt (in Form einer gerichtlichen Entscheidung oder einer Jugendamts-Urkunde), so hat der zur Unterhaltzahlung Verpflichtete den monatlichen Betrag automatisch anzupassen. Zur Vermeidung von Rückständen sollte der kinderbetreuende Elternteil den Unterhaltspflichtigen möglichst umgehend zur Anpassung schriftlich oder in Textform auffordern.
Auch die Selbstbehalte werden erhöht. So müssen dem erwerbstätigen Unterhaltsschuldner künftig 1.450 € (statt bisher 1.370 €) verbleiben.
Ein studierendes Kind mit eigenem Haushalt kann weiterhin 930 € monatlich (statt 860 €) verlangen.
Die neue Düsseldorfer Tabelle für 2024 finden Sie unter „Praxishilfen“.