Rechtsanwältin Monika Waldenmaier in Rheinbach - Fachanwältin für Familienrecht & Arbeitsrecht

Ausbildungsunterhalt in den sog. Abitur-Lehre-Studium-Fällen

Kindesunterhalt wird auch für die Zeit seiner Ausbildung geschuldet (§ 1610 Abs. 2 BGB). Eltern müssen ihren Kindern eine Berufsausbildung ermöglichen bzw. finanzieren, die ihrer Begabung, Fähigkeiten, Neigungen und ihrem Leistungswillen am besten entspricht und sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern hält. Nach Abschluss einer solchen Ausbildung sind Eltern dann grundsätzlich nicht … Weiterlesen