Rechtsanwältin Monika Waldenmaier in Rheinbach - Fachanwältin für Familienrecht & Arbeitsrecht

Änderungen für Teilzeit- und befristete Arbeitsverhältnisse ab August 2022

In befristeten Arbeitsverhältnissen darf die Probezeit nicht mehr pauschal sechs Monate betragen, sondern muss im Verhältnis zur Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen. Arbeitgeber werden generell dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer über Arbeitsplätze zu informieren, die im Unternehmen besetzt werden sollen. Ein Arbeitnehmer, der um Entfristung seines befristeten Arbeitsvertrags oder um die Veränderung … Weiterlesen

Strengere Bedingungen für Arbeitsverträge ab August 2022

Für Arbeitgeber gelten seit dem 01.08.2022 verschärfte Informations- und Dokumentationspflichten. Infolge europäischer Vorgaben verpflichtet das geänderte Nachweisgesetz (NachwG) den Arbeitgeber, zusätzliche Informationen schriftlich in den Arbeitsvertrag aufzunehmen oder zusätzlich zum Arbeitsvertrag in Schriftform zur Verfügung zu stellen. Diese weiteren Informations- und Dokumentationspflichten gelten für Arbeitsverträge, die nach dem 01.08.2022 geschlossen werden. Bislang musste der Arbeitgeber … Weiterlesen