Rechtsanwältin Monika Waldenmaier in Rheinbach - Fachanwältin für Familienrecht & Arbeitsrecht

Kein Anspruch auf Unterhalt für eine Zweitausbildung

Das OLG Hamm hat jüngst entschieden, dass Eltern grundsätzlich nicht verpflichtet sind, ihrem Kind eine weitere Berufsausbildung zu finanzieren, wenn sie ihm bereits eine erste Ausbildung finanziert haben, die seinen Begabungen und Neigungen entsprochen hat. Selbst dann nicht, wenn es in dem erlernten Beruf nach Abschluss der Ausbildung keine Arbeitsstelle findet.

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Ausbildungsunterhalt in den sog. Abitur-Lehre-Studium-Fällen

Kindesunterhalt wird auch für die Zeit seiner Ausbildung geschuldet (§ 1610 Abs. 2 BGB). Eltern müssen ihren Kindern eine Berufsausbildung ermöglichen bzw. finanzieren, die ihrer Begabung, Fähigkeiten, Neigungen und ihrem Leistungswillen am besten entspricht und sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern hält. Nach Abschluss einer solchen Ausbildung sind Eltern dann grundsätzlich nicht … Weiterlesen