Rechtsanwältin Monika Waldenmaier in Rheinbach - Fachanwältin für Familienrecht & Arbeitsrecht

Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet

Bilder dürften grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten in einem öffentlichen Raum verbreitet werden (§ 22 KunstUrhG). Hierzu zählt auch das Einstellen von Fotos auf einer Internetseite, das Veröffentlichen in Printmedien, Suchmaschinen, sozialen Netzwerken u.ä. Ist der Abgebildete noch minderjährig, müssen zusätzlich noch seine gesetzlichen Vertreter einwilligen, im Regelfall die sorgeberechtigten Eltern. Ist dies aber … Weiterlesen

Der Elternunterhalt

§1601 BGB regelt die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten in gerader Linie und ist somit Anspruchsgrundlage für den Elternunterhalt.

Eltern haben immer dann einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Kinder, wenn sie bedürftig sind. Diese Problematik stellt sich in den allermeisten Fällen erst dann, wenn sie nicht imstande sind, die Kosten für ihre Heimunterbringung zu zahlen.

Soweit Vermögen vorhanden ist, ist dieses zunächst einmal bis zu einem sog. Notgroschen von derzeit ca. 2.600,00 EUR einzusetzen. Ist das Vermögen aufgebraucht und reicht auch das Einkommen nicht aus, muss Sozialhilfe beantragt werden. Das Sozialamt prüft dann zunächst die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Elternteils und fordert anschließend die Kinder zur Auskunftserteilung über deren finanziellen Verhältnisse auf.
Dabei gilt aber, dass ein Kind nur dann zahlen muss, wenn es bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen in der Lage ist, ohne Gefährdung seines eigenen Unterhalts zu zahlen. Ob ein Kind leistungsfähig ist, richtet sich nach seinem eigenen Einkommen und seinem Vermögen.

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Kindesunterhalt beim sog. Wechselmodell

Wird ein gemeinsames Kind in nahezu gleichem Umfang von beiden Elternteilen betreut, stellt sich häufig die Frage, wer den Unterhalt in welcher Höhe aufzubringen hat.

Im Regelfall hat der Elternteil, der das Kind nicht betreut, die alleinige Barunterhaltspflicht, d.h. er muss den Unterhaltsbetrag alleine zahlen. Beim Wechselmodell aber sind beide Elternteile für den Barunterhalt des oder der Kinder verantwortlich.

Der Bedarf des Kindes errechnet sich dann nach den beiderseitigen zusammengerechneten Einkünften der Eltern unter Heranziehung der Düsseldorfer Tabelle. Sofern sich durch den häufigeren Wechsel der Haushalte Mehrkosten ergeben (Fahrtkosten, höhere Unterkunftskosten), sind auch diese unter den Eltern aufzuteilen und von jedem der beiden anteilig nach den jeweiligen Einkommensquoten zu leisten.

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Unterhalt für Eltern im Heim

Der Unterhaltsbedarf des in einem Heim untergebrachten Elternteils bemisst sich grundsätzlich nach den dort anfallenden Kosten, der Standard des Heims wiederum nach den bisherigen Lebensumständen. Hat der Elternteil die Wahl zwischen mehreren Heimen im unteren Preissegment, hat er einen Entscheidungsspielraum. Entscheidet er sich für einen Standard außerhalb dieses Preissegments muss er besondere Gründe dafür geltend … Weiterlesen

Anpassung eines im Ehevertrag oder gerichtlichen Vergleich festgelegten Unterhalts

Der Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehepartners ergibt sich häufig aus einem Ehevertrag, der im Zuge der Trennung oder Scheidung abgeschlossen worden war. Solange dieser sog. Unterhaltstitel nicht abgeändert wird, hat er mit dem ursprünglichen Inhalt Bestand. Viele solcher teils jahrzehntealter Unterhaltsvereinbarungen befinden sich derzeit in gerichtlichen Auseinandersetzungen über eine evtl. Abänderung. Meist begehrt der zum Unterhalt … Weiterlesen