Da Kündigungen grundsätzlich nur innerhalb der ersten drei Wochen nach ihrem Zugang angreifbar sind, muss bei Erhalt einer Kündigung vom Arbeitgeber schnellstmöglich gehandelt werden.
Geschieht dies zu spät, wird selbst eine unrechtmäßige Kündigung wirksam.
Daher sollte jede Kündigung hinterfragt und geprüft werden, um ggf. eine Wiedereinstellung oder jedenfalls eine Abfindungszahlung zu erreichen. Die Kosten einer Kündigungsschutzklage richten sich nach dem Bruttoarbeitseinkommen. Besteht Anspruch auf Prozesskostenhilfe, kann diese mit der Klageeinreichung beantragt werden.
Meine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines Kündigungsschutzverfahrens biete ich im Rahmen einer telefonischen Erstberatung kostenfrei für Sie an.