Rechtsanwältin Monika Waldenmaier in Rheinbach - Fachanwältin für Familienrecht & Arbeitsrecht

Kein Anspruch auf Unterhalt für eine Zweitausbildung

Das OLG Hamm hat jüngst entschieden, dass Eltern grundsätzlich nicht verpflichtet sind, ihrem Kind eine weitere Berufsausbildung zu finanzieren, wenn sie ihm bereits eine erste Ausbildung finanziert haben, die seinen Begabungen und Neigungen entsprochen hat. Selbst dann nicht, wenn es in dem erlernten Beruf nach Abschluss der Ausbildung keine Arbeitsstelle findet.

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