Rechtsanwältin Monika Waldenmaier in Rheinbach - Fachanwältin für Familienrecht & Arbeitsrecht

Neue Düsseldorfer Tabelle 2016

Künftig wird der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder per Verordnung festgelegt, was durch eine Gesetzesänderung des § 1612a BGB möglich gemacht wurde. Der Mindestunterhalt wurde damit losgelöst von den Kinderfreibeträgen.

Die jetzt im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2015, 2188) veröffentlichte Mindestunterhaltsverordnung legt die neuen Unterhaltsbeträge ab dem 01.01.2016 und auch bereits die Beträge ab dem 01.01.2017 fest.

Die neue Tabelle finden Sie unter „Praxishilfen“.