Das OLG Hamm hat jüngst entschieden, dass Eltern grundsätzlich nicht verpflichtet sind, ihrem Kind eine weitere Berufsausbildung zu finanzieren, wenn sie ihm bereits eine erste Ausbildung finanziert haben, die seinen Begabungen und Neigungen entsprochen hat. Selbst dann nicht, wenn es in dem erlernten Beruf nach Abschluss der Ausbildung keine Arbeitsstelle findet. [Weiterlesen…]
Neuregelung beim Unterhaltsvorschuss rückwirkend zum 1. Juli 2017
Auch wenn das Gesetz noch nicht ausgefertigt wurde, gilt als sicher, dass die Neuerungen rückwirkend zum 01.07.2017 in Kraft treten werden.
Kinder, die von dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können nunmehr ohne zeitliche Begrenzung auf die bisherige maximale Bezugsdauer von 72 Monaten Unterhaltsvorschuss erhalten. [Weiterlesen…]
Familiengericht darf das Wechselmodell als Umgangsregelung anordnen
Auch gegen den Willen des anderen Elternteils darf auf Antrag eines Elternteils das sog. Wechselmodell angeordnet werden, wenn die geteilte Betreuung durch beide Eltern dem Kindeswohl am besten entspricht.
Nach § 1684 BGB hat das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Daher kann das Familiengericht durchaus eine Ausnahme vom meist praktizierten Residenzmodell anordnen.
Hierfür sei aber eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der getrenntlebenden Elternteile unbedingte Voraussetzung. Auch sei der vom Kind geäußerte Wille ein wesentlicher Aspekt bei der Entscheidung des Gerichts.
BGH, Beschluss vom 1. Februar 2017 – XII ZB 601/15
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