Nachdem das Amtsgericht Bad Hersfeld entschieden hatte, dass ein achtjähriges Mädchen kein Smartphone haben und das Internet überhaupt nur nach vorheriger Absprache mit der Mutter nutzen dürfe, hat das OLG Frankfurt a.M. diese Entscheidung nach eingelegter Beschwerde der Familie aufgehoben. Smartphones seien bei richtiger Erziehung prinzipiell nicht gefährlich.
Kostenfreie telefonische Ersteinschätzung nach Erhalt einer Kündigung
Da Kündigungen grundsätzlich nur innerhalb der ersten drei Wochen nach ihrem Zugang angreifbar sind, muss bei Erhalt einer Kündigung vom Arbeitgeber schnellstmöglich gehandelt werden. Geschieht dies zu spät, wird selbst eine unrechtmäßige Kündigung wirksam. Daher sollte jede Kündigung hinterfragt und geprüft werden, um ggf. eine Wiedereinstellung oder jedenfalls eine Abfindungszahlung zu erreichen. Die Kosten einer … Weiterlesen