Am 10.7.2015 hat der Bundesrat überraschend dem geplanten Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags zugestimmt.
Rückwirkend zum Januar 2015 wird das Kindergeld nun um 4,00 Euro monatlich angehoben. Im Jahr 2016 wird das Kindergeld um weitere 2,00 Euro monatlich ansteigen. Damit erhöht sich der Betrag für das erste und zweite Kind von 184,00 auf 188,00 Euro, für das dritte Kind von 190,00 auf 194,00 Euro und für jedes weitere Kind von 215,00 auf 219,00 Euro pro Monat.
Die neuen Beträge werden von der Familienkasse ab September 2015 automatisch gezahlt. Die Nachzahlung für die Monate seit Januar 2015 erfolgt voraussichtlich im Oktober 2015.
Die Erhöhung des Kinderfreibetrags wird zu einer Erhöhung des Kindesunterhalts führen, so dass demnächst mit einer neuen Düsseldorfer Tabelle zu rechnen ist.