Ausgewählte Schwerpunkte meiner familienrechtlichen Tätigkeit sind:
- Rechtsberatung vor und nach der Eheschließung
- Entwurf von Eheverträgen
- Ehescheidung und Aufhebung der Ehe
- Gestaltung von Ehescheidungsfolgevereinbarungen
- Unterhaltsrecht ehelicher und nichtehelicher Kinder
- Unterhalt des Ehegatten während des Getrenntlebens sowie nach der Scheidung
- Unterhalt der Mutter anlässlich der Geburt eines nichtehelichen Kindes
- Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Trennung und Ehescheidung
- Regelungen in den Bereichen Sorgerecht und Umgangsrecht
- Hausratsteilung; Zuweisung der ehelichen Wohnung bzw. des Hauses
- Versorgungsausgleich
- Vaterschaftsanfechtung, Abstammung, Adoption
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und eingetragenen Lebenspartnerschaft
Im Bereich des Ehe- und Familienrechts stehe ich Ihnen bei allen Problemen im Zusammenhang mit der ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft zur Seite.
Bereits vor einer Eheschließung sind Überlegungen angebracht, ob nicht der Abschluss eines Ehevertrages sinnvoll wäre, um zukünftige Auseinandersetzungen über das Vermögen oder den Unterhalt vermeiden. Dies ist in jedem Einzelfall individuell zu bewerten und erst möglich, wenn den künftigen Ehegatten die gesetzlichen Rechte und Pflichten bekannt sind.
Auch Paaren einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist zu empfehlen, bereits vor oder während des gemeinsamen Zusammenlebens Regelungen zu treffen (z.B. hinsichtlich gemeinsamer Darlehen oder bei Miteigentum, gegenseitige Vollmachten, Auskunftsrechte bei ärztlicher Behandlung, erbrechtliche Regelungen).