Bei Erkrankungen wie leichten grippalen Infekten können sich arbeitsunfähige Arbeitnehmer bis zu 5 Kalendertage telefonisch krankschreiben lassen. Falls eine Folgebescheinigung erforderlich ist, muss
der Versicherte aber die Arztpraxis persönlich aufsuchen. Eine telefonische Verlängerung ist nur bei Krankschreibungen möglich, die anlässlich eines Praxisbesuchs erstmals ausgestellt worden sind.
Voraussetzung ist aber, dass der Patient der Arztpraxis bekannt, d.h. mindestens ein Mal innerhalb der letzten 2 Jahre in der Praxis gewesen ist.