Können sich die sorgeberechtigten Eltern nicht einigen, ist die Entscheidungsbefugnis demjenigen Elternteil zu übertragen, der die Impfung befürwortet. Dies gilt jedenfalls bei einer vorliegenden Empfehlung der STIKO für diese Impfung und wenn keine besonderen Impfrisiken beim Kind vorhanden sind (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 10.12.2021, 10 UF 121/21).
Kindeswohlgefährdung durch Smartphones und Internetzugang
Nachdem das Amtsgericht Bad Hersfeld entschieden hatte, dass ein achtjähriges Mädchen kein Smartphone haben und das Internet überhaupt nur nach vorheriger Absprache mit der Mutter nutzen dürfe, hat das OLG Frankfurt a.M. diese Entscheidung nach eingelegter Beschwerde der Familie aufgehoben. Smartphones seien bei richtiger Erziehung prinzipiell nicht gefährlich. [Weiterlesen…]
Der Elternunterhalt
§1601 BGB regelt die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten in gerader Linie und ist somit Anspruchsgrundlage für den Elternunterhalt.
Eltern haben immer dann einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Kinder, wenn sie bedürftig sind. Diese Problematik stellt sich in den allermeisten Fällen erst dann, wenn sie nicht imstande sind, die Kosten für ihre Heimunterbringung zu zahlen.
Soweit Vermögen vorhanden ist, ist dieses zunächst einmal bis zu einem sog. Notgroschen von derzeit ca. 2.600,00 EUR einzusetzen. Ist das Vermögen aufgebraucht und reicht auch das Einkommen nicht aus, muss Sozialhilfe beantragt werden. Das Sozialamt prüft dann zunächst die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Elternteils und fordert anschließend die Kinder zur Auskunftserteilung über deren finanziellen Verhältnisse auf.
Dabei gilt aber, dass ein Kind nur dann zahlen muss, wenn es bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen in der Lage ist, ohne Gefährdung seines eigenen Unterhalts zu zahlen. Ob ein Kind leistungsfähig ist, richtet sich nach seinem eigenen Einkommen und seinem Vermögen. [Weiterlesen…]